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40 stimmberechtigte Mitglieder und zahlreiche Gäste nutzten das Angebot des Sportvereins, sich aus erster Hand von Florian Reichel, dem Vertreter der Deutschen Reihenhaus AG (DR), informieren zu lassen, wie der Stand des Verfahrens ist und welche Gründe ausschlaggebend waren, den bereits im Juli gefassten Beschluss zum Verkauf der 5.000 qm großen Fläche nochmals in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Entscheidung zu stellen. Nach einer intensiven Diskussion, bei der die anwesenden Personen ihre Fragen stellen konnten und auch Antworten aus qualifiziertem Mund erhielten, wurde der Vorstand ermächtigt, das Angebot der DR anzunehmen und notariell zu beglaubigen. Damit ist ein wichtiger Schritt getan auf dem Weg zum Bau neuer Tennisplätze auf Flächen, die die Gemeinde für diesen Zweck gekauft hat. Die Kaufpreisfälligkeit ist daran gebunden, dass der Käufer Baurecht erhält, um den geplanten Geschosswohnungsneubau errichten zu können. Das heißt, es wird noch ein Bodengutachten zu erstellen sein und danach ist ein Bauantrag beim Landratsamt zu stellen. Erst wenn dieser genehmigt ist, wird für den SV Bubenreuth das Geld fließen, um neue Tennisplätze zu bauen. Die Kosten, die mit dem Gutachten und dem Bauantrag zusammenhängen, trägt der Käufer, so dass daraus für den SV Bubenreuth kein finanzielles Risiko entsteht. Allerdings besteht für den Fall des Scheiterns ein Rücktrittsrecht des Käufers. Dann fließt auch der Kaufpreis nicht und der SVB bleibt Eigentümer der Fläche und darf sich ggf. einen neuen Käufer suchen. Davon geht aber heute niemand aus. Es wird etwa noch 2 Tennissaisons dauern bis der Platz geräumt werden muss, so dass nach heutigem Stand davon ausgegangen wird, dass 2020/2021 die Übergabe stattfinden kann. Diese Zeit ist seitens des SV Bubenreuth zu nutzen, um den Planer der neuen Tennisplätze zu beauftragen, damit alle Voraussetzungen geschaffen sind, bei Kaufpreisfälligkeit und Übergabe einen kontinuierlichen Sportbetrieb für die Mitglieder der Tennisabteilung sicherzustellen.